Fließender Verkehr vor Parkeinnahmen
Die zuständige ordnungspolizeiliche Behörde (Ordnungsamt) hat nicht nur die Sicherstellung von Parkeinnahmen zu erbringen, sondern vorrangig die Störungsfreiheit des fließenden Verkehrs (insbesondere von Rad- und Fußgängerverkehr) sicherzustellen. Bild: online_horst (CC BY-ND 2.0)...